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Ralf Stelte

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
der Handwerkskammer Aachen für das Maurer- und Betonbauerhandwerk

Wer Neu-, An- oder Umbaut will vor allem eines: ein Haus, ohne Mängel und Schäden!
Mit fachkundiger Begleitung durch einen Sachverständigen ist dieses Ziel keine Utopie.
Welcher Bauherr kann schon auf große Hausbauerfahrungen zurückblicken? Kommen Zweifel an der Qualität der Bauausführung auf, fehlt dem Bau-Laien oftmals das Know-how, die Arbeiten zu überprüfen.
Bild 04 Versteckte Mängel, die ihre Wirkung oftmals erst nach Jahren entfalten, entgehen ihm in der Regel ganz. Wird dagegen ein Sachverständiger zu Rate gezogen, der das Bauwerk während der Bauphase in regelmäßigen Abständen seinen prüfenden Blicken unterzieht, minimiert das Risiko späterer Bauschäden erheblich ab.

Die Berufsbezeichnung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist geschützt. Wer sie führen darf, hat sich zuvor einer Prüfung hinsichtlich seiner besonderen Sachkunde und seiner persönlichen Eignung, sprich Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit unterzogen.
Das Honorar wird mit dem Sachverständigen frei vereinbart. Wichtig für die Bauherren ist ein abschließender Bericht, in dem die festgestellten Mängel oder Schäden aufgeführt sind. Sollte die Auseinandersetzung mit dem Bauunternehmen vor Gericht enden, kann der Bauherr auf diese schriftliche Dokumentation zurückgreifen.

Selbstverständlich sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in der Lage, Privat- und Gerichtsgutachten zu fertigen.





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