Wer Neu-, An- oder Umbaut will vor allem eines: ein Haus, ohne Mängel und Schäden!
Mit fachkundiger Begleitung durch einen Sachverständigen ist dieses Ziel keine Utopie.
Welcher Bauherr kann schon auf große Hausbauerfahrungen zurückblicken?
Kommen Zweifel an der Qualität der Bauausführung auf, fehlt dem Bau-Laien oftmals
das Know-how, die Arbeiten zu überprüfen.
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Versteckte Mängel, die ihre Wirkung oftmals
erst nach Jahren entfalten, entgehen ihm in der Regel ganz.
Wird dagegen ein Sachverständiger zu Rate gezogen, der das Bauwerk während der Bauphase
in regelmäßigen Abständen seinen prüfenden Blicken unterzieht, minimiert das Risiko späterer
Bauschäden erheblich ab.
Die Berufsbezeichnung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist geschützt.
Wer sie führen darf, hat sich zuvor einer Prüfung hinsichtlich seiner besonderen Sachkunde und
seiner persönlichen Eignung, sprich Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit unterzogen.
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Das Honorar wird mit dem Sachverständigen frei vereinbart. Wichtig für die Bauherren ist ein
abschließender Bericht, in dem die festgestellten Mängel oder Schäden aufgeführt sind.
Sollte die Auseinandersetzung mit dem Bauunternehmen vor Gericht enden, kann der Bauherr
auf diese schriftliche Dokumentation zurückgreifen.
Selbstverständlich sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in der Lage,
Privat- und Gerichtsgutachten zu fertigen.
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